Über uns
Vorstand
Gründung
Im November 2001 wurde der Grundstein für unseren Fanclub gelegt. Friedrich-Wilhelm Lohrie und Guido Tubée überlegten, wie es wohl wäre, wenn es hier bei uns einen Fanclub von Borussia Mönchengladbach geben würde. Wir wussten, dass außer uns beiden noch mehrere Gladbachanhänger in unserer Gegend waren. Gesagt - Getan!
Nach längeren Gesprächen und Vorbereitungen luden wir alle uns bekannten Gladbachfans zur Gründerversammlung am 14.02.2002 im Gasthaus Hermann Rosengarten in Stemwede-Haldem ein.
Wir konnten 22 begeisterte Gladbachfans begrüßen und der Fohlen Fanclub Stemweder Berg war geboren.
Zum Präsidenten wurde Friedrich-Wilhelm Lohrie gewählt. Vizepräsident wurde Guido Tubée und Kassierer Reinhold Melcher.
Der Sinn unseres Fanclubs wurde so definiert:
Unser Verein Borussia Mönchengladbach;
Spaß am Fußball;
Verbindung von Fan zu Fan;
Gemeinsame Treffen;
Fahrten zu den Spielen.
Zur Zeit hat unser Fanclub 127 Mitglieder. Wir nehmen aber gerne neue Mitglieder auf.
Meldet Euch per Email oder bei den Kontaktadressen.
Viel Spaß auf unserer Homepape
der Präsident
Guido Tubée
Satzung
Satzung des Fohlen Fanclub Stemweder Berg
1 Name, Zweck und Sitz
1. Name
a) der am 14.02.2002 gegründete Fanclub heißt
"Fohlen Fanclub Stemweder Berg"
2. Zweck
a) Der Fanclub hat es sich zur Aufgabe gemacht den Fußballverein VfL Borussia Mönchengladbach zu
unterstützen.
b) Das Auftreten des Fanclubs wird immer einen sportlichen, fairen und gewaltfreien Charakter haben.
3. Sitz
a) Die Vereinsanschrift ist immer die Adresse des Präsidenten.
b) Das Vereinslokal ist der Ilweder Hof, Gaststätte Wolfgang Rosengarten, Ilweder Str. 62 in Stemwede Haldem.
Tel.: 05474/6696
2 Organe
1. Vorstand
a) Präsident
b) Vizepräsident
c) 1. Kassierer, 2. Kassierer
d) Schriftführer
e) 2 Beisitzer
f) 2 Personen Saison und Festausschuss, dieser organisiert die sämtlichen Aktivitäten des Fanclubs in Absprache mit dem restlichen Vorstand.
3 Generalversammlung
1. Jährlich muss eine Generalversammlung stattfinden.
2. Diese Versammlung findet, sofern möglich, im Frühjahr eines jeden Jahres statt.
3. Die Versammlung ist beschlussfähig durch die anwesenden Mitglieder
4. Außerordentliche Generalversammlung
a) Der Vorstand ist ermächtigt eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
b) Diese Einberufung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen schriftlich durch Einzeleinladung an die letzte bekannte Adresse.
5. Inhalte der Generalversammlung
a) Jahresbericht des Präsidiums
b) Kassenbericht
c) Entlastung des Vorstandes
Wahl des Vorstandes
1. Der Präsident wird auf 3 Jahre gewählt.
2. Der Vizepräsident wird auf 3 Jahre gewählt.
3. Der Kassierer wird auf 3 Jahre gewählt.
4. Der Schriftführer wird auf 3 Jahre gewählt.
5. Die Beisitzer werden auf 3 Jahre gewählt.
6. Der Saison- und Festausschuss wird auf 3 Jahre gewählt
4 Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge, Beendigung der Mitgliedschaft
1. Mitgliedschaft
a) Mitglied des Fanclubs kann jede volljährige Person werden.
b) Jugendliche unter 18 Jahren können nur mit Einverständniserklärung der Eltern Mitglied des
Fanclubs werden.
c) Jugendliche unter 16 Jahren können nur durch Mitgliedschaft eines Erziehungsberechtigten dem
Fanclub beitreten.
2. Mitgliedsbeiträge
a) Jedes Mitglied ab 16 Jahren zahlt einen Jahresbeitrag von 25,00 €.
b) Alle Mitglieder unter 16 Jahren sind vom Beitrag befreit.
3. Beendigung der Mitgliedschaft
a) Die Mitgliedschaft endet durch Tod des Mitgliedes.
b) Die Mitgliedschaft erlischt durch eine Austrittserklärung.
I) Der Austritt ist schriftlich zu erklären.
c) Die Mitgliedschaft endet durch einen Ausschluss
I) Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn sich ein Mitglied dem Fanclub gegenüber trotz zweimaliger
Mahnungen mit Zahlungen in Verzug befindet.
II) Ein Ausschluss kann auch erfolgen, wenn ein Mitglied grob gegen die Satzung verstößt, oder sich
eines schwerwiegenden, clubschädigenden Verhaltens schuldig macht. Dazu reicht ein Vorstandsbeschluss.